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Testamentsverfügung zugunsten des Katzenschutzvereins

Testamentsverfügung zugunsten des Frankfurter Katzenschutzvereins

Tierschutz wird (leider) immer notwendig sein


Wie können wir erreichen, dass der Frankfurter Katzenschutzverein notleidenden Katzen auch dann noch Hilfe leisten kann, wenn wir selbst nicht mehr da sind?

Durch ein Testament.

Wenn Sie den Frankfurter Katzenschutzverein als Erbe einsetzen, oder ihn mit einem Vermächtnis bedenken, zeigen Sie Ihre Liebe zu Tieren und besonders zu Katzen und geben dem Frankfurter Katzenschutzverein auch für die Zukunft eine sichere Basis.

Die uns anvertrauten Geschöpfe haben keine Lobby. Sie brauchen uns, unseren Schutz und unseren Einsatz, um ein besseres Leben als zuvor ermöglicht zu bekommen.

Eine letztwillige Verfügung zu Gunsten des Frankfurter Katzenschutzvereins vervielfältigt unsere im Leben gezeigte Tierliebe.

Hinterlassene Katzen finden bei uns, sofern Sie dies festlegen, selbstverständlich eine sichere Obhut und wir sorgen mit unserer langen Erfahrung für ein neues, schönes Zuhause für sie.

Gut zu wissen ist auch:

Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis kommt ohne Steuerabzug zu 100% den Tieren zugute. Denn der Frankfurter Katzenschutzverein ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und muss daher keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer bezahlen.

Gerne berät Sie in Testamentsfragen unser Vorsitzender, Tel. 069-651641, streng vertraulich und völlig unverbindlich.

Neuigkeiten aus dem Katzenschutzverein

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