Menu

Berichte

Wie wichtig die Kastration von jeder Katze ist – Kastration bei freilebenden Katzen

Viele Menschen machen sich selbst in der heutigen Zeit, in der Tierschutz eine immer größere Rolle in unserer Gesellschaft einnimmt, kaum Gedanken um die Kastration ihrer Katze/ihres Katers.

Oft wird es billigend in Kauf genommen, daß die Mieze zwei oder drei mal im Jahr Junge bekommt, für die dann meist über Zeitungsannoncen ein Zuhause gesucht wird. Daß sich hier oft dunkle Gestalten melden, wenn Katzenkinder zu verschenken sind, sei nur am Rande erwähnt. Oft wird auch nur ein „neues Spielzeug" für ihre Kinder gesucht und das Interesse an der Katze läßt dann erfahrungsgemäß schnell nach und irgendwann haben alle Nachbarn und Freunde ein Katzenkind und dann? So wird es immer schwieriger, die Würfe der Katze unterzubringen. Ob die Katzen, die auf diese Art ein neues Zuhause finden, auch dort wieder kastriert werden, darf man hinterfragen. Auch die Tierheime sind gerade im Frühjahr und Herbst meistens überfüllt und daher kann die Lösung nur heißen: Kastration – sowohl der Katze, als auch des Katers.

Kastrierte Kater „stinken" nicht, denn sie müssen sich kein Territorium markieren. Die „Gestank" verursachenden Hormone fehlen. Läßt man sie unkastriert so ist das Setzen ihrer Duftmarken (übelriechender Harn) nicht gerade beliebt. Manche werden deswegen von Katzenhassern sogar erschlagen oder vergiftet oder sie setzen sich auf der Suche nach einer rolligen Katze vielen Gefahren aus. Kämpfe zwischen rivalisierenden Katern führen häufig zu gefährlichen Verletzungen, die dann, weil sie oft tage/wochenlang unterwegs sind, nicht behandelt werden können.

Kastrierte Kätzinnen können nicht mehr rollig werden und somit auch keine Jungen mehr bringen – was sonst 2 bis 3 mal im Jahr mit einer Anzahl von Jungen verbunden wäre. Bleiben sie unkastriert, so werden sie immer wieder rollig, was letztendlich zu einer „Dauerrolligkeit" führt, die schwere psychische und physische Schäden hervorrufen kann – angefangen bei Unsauberkeit und Aggression, über Hormonstörungen bis hin zur Gebärmuttervereiterung, die sogar zum Tode führen kann!

Lassen Sie Ihren Kater mit etwa 7 oder 8 Monaten und ihre Katze mit ca. 6 Monaten kastrieren. Die Geburtenkontrolle betrifft alle, auch die Besitzer von Katern!

Herrenlose „Streunerkatzen" sind eigentlich verwilderte Hauskatzen, die in Folge unkontrollierter Fortpflanzung und mangelndem Futterangebot erheblichen Leiden ausgesetzt sind.

Warten sie auf keinen Fall, bis der Nachwuchs kommt und schon gar nicht, bis der Nachwuchs auf eigenen Beinen steht und sich nicht mehr zähmen läßt. Melden sie dies einer Tierschutzorganisation, die in der Regel die Kastration für solch eine Katze übernimmt und auch die Jungen aufnimmt (am besten im Alter von 4-6 Wochen) gegebenenfalls auch mit der Mutter – sofern Platz vorhanden ist. Die Mutter kann dann in Ruhe die „Kleinen" aufziehen und wird nach der Entwöhnung der Jungen kastriert und sofern sie nicht zahm geworden ist, wieder an ihren angestammten Platz zurückgebracht.

Wenn die kleinen Wilden erst einmal selbständig sind, stehen die Chancen sehr schlecht, daß sie jemals zahm werden. Somit bleibt auch hier nur im entsprechenden Alter das Einfangen und die Kastration. Man kann die Katzenbabies gleich nach der Geburt töten, ist ein Argument, was zwar immer seltener, aber bei manchen Menschen immer noch vorhanden ist.

Die merken das nicht??? Glauben sie ernsthaft, daß eine kleine Katze den Bruch ihres kleinen Schädels beim brutalen Schlagen gegen die Wand nicht merkt? Ein Katzenbaby ist voll entwickelt und auch sämtliche Nervenzellen und das Gehirn – sie besitzt also ein normales Schmerzempfinden.

Wie ist die rechtliche Seite gemäß dem Tierschutzgesetz (Auszug)??

§4 (1): Ein Wirbeltier darf nur unter wirksamer Schmerzausschaltung (Betäubung) in einem Zustand der Wahr-nehmungs- und Empfindungslosigkeit oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

§ 17: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Inzwischen haben 250 Städte und Gemeinden in Deutschland eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht frei laufender privater Katzen nach dem Beispiel der Stadt Paderborn (war die erste) erlassen. Denn die Population frei lebender Katzen wird durch unkastrierte Eigentümerkatzen immer wieder vervielfacht. Man kann sich nur wünschen, daß sich immer mehr Kommunen anschließen und dadurch das große Elend der Vermehrung der Katzen gemildert wird.